ImmoWertV 2021
inkl. Text der ImmoWertV 2021, Synopse zur ImmoWertV 2010 und Begründung
ImmoWertV 2021
Das ist neu bei der Immobilienbewertung
Der Bundesrat hat der Neufassung der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ zugestimmt. Diese tritt zum 1.1.2022 in Kraft.
Für Sachverständige, Gutachterausschüsse und Anwender von Immobilienbewertungen treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die bereits jetzt vorbereitet sein müssen. Ab dem 01. Januar 2022 ist die novellierte ImmoWertV zwingend anzuwenden, so dass alle Gutachten nach den neuen Regelungen zu erstatten sind, unabhängig vom Wertermittlungsstichtag oder dem Tag der Auftragserteilung.
Durch die Übernahme von vielen Regelungen aus den Richtlinien wie Wertermittlungsrichtlinie 2006, Bodenrichtwert,- Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertrichtlinie, die nicht zwingend anzuwenden sind, in die ImmoWertV 2021 werden diese Regelungen verbindlich und sind anzuwenden. Das gilt besonders unter Beachtung der Modellkonformität bei der Nutzung von Daten und Informationen der Gutachterausschüsse, die durch die ImmoWertV 2021 besondere Vorgaben erhalten und die bei der Gutachterstattung zu beachten sind.
Alle wesentlichen Änderungen und Neuerungen werden vorgestellt und für die Anwendung bei der Immobilienbewertung aufbereitet. So werden u.a. behandelt
- die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der Grundstücksbewertung,
- die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen,
- der Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Bodenrichtwerten,
- die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren,
- die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ,
- die Anwendung des Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder
- die Definition und Nutzung von Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben.
Die Regelungen sind schon bei der Bodenrichtwertermittlung zum 01. Januar 2022 zu beachten und anzuwenden und sind entsprechend in den Wertermittlungen zu berücksichtigen.
Der Autor Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff gibt in diesem Fachbuch eine kompakte Vorstellung der neuen Wertermittlungsvorschriften der ImmoWertV 2021.
- Einführung in die Vorschriften der neuen ImmoWertV 2021
- Kommentierte Passagen
- Hilfreicher synoptischer Vergleich von Vorschriften
- Wertvolle Tipps für die Praxis
Artikelnummer | BU-CNF-91838-0 |
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Thema | Grundstücksbewertung |
ISBN | 978-3-96474-500-2 |
Autor | Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff |
Veröffentlicher | Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG |
Erscheinungstermin | 10.09.2021 |
Format | Softcover |
Höhe | 240 mm |
Breite | 170 mm |
Seitenzahl | 310 |
Subtitel | Das ist neu bei der Immobilienbewertung |